Bewilligung für Klimaanlagen in der Stadt Zürich
Die besten Erfahrungen bei der Bewilligung Installation und Energieeffizienz haben wir mit den Toshiba Klimaanlagen (zum PDF) gemacht. Diese Geräte punkten in vielen Belangen. Aufgrund der ruhigen Ausseneinheit laufen diese Klimageräte beinahe geräuschlos. Da Aussengeräte nahe an Schlafzimmer stehen können ist dies sehr wichtig. Ebenfalls haben die Toshiba Geräte kleinere Ausseneinheiten, dadurch wird weniger Platz benötigt. Da in der Stadt Zürich nicht viel Platz vorhanden ist, kommt dieser Aspekt besonders stark zum Tragen. In diesem Artikel wird nur auf die spezifischen Anforderungen der Stadt Zürich eingegangen. Zusätzliche generell wichtige Punkte zu den Klimageräten finden Sie unter Wissenswertes zur Klimatisierung. Mobile Klimaanlagen können ebenfalls verwendet werden und brauchen im Normalfall keine Bewilligung.
!!! Oftmals sind Bewilligungen in Zürich (wenn überhaupt nötig) einfach und schnell. Hier sind aber alle möglichen Bewilligungen aufgelistet. Für mobile Klimaanlagen brauchen Sie beispielsweise nur in den seltensten Fällen eine Bewilligung. Für unsere Kunden ist eine Beratung und Unterstützung immer dabei !!!
Mobile Klimageräte
Mobile Klimageräte können einfach umplatziert werden. Diese Geräte haben einen Abluftschlauch oder ein Aussengerät welches aber nicht fest installiert ist. In der Regel braucht es für mobile Geräte deshalb keine Bewilligung. Für Zürich empfehlen wir folgende mobile Geräte: Mobile Klimageräte für Zürich
Benötigen Sie ein solches Gerät nur für kurze Zeit? Hier können Sie unsere mobilen Klimaanlagen mieten.
EN-4 und EN-5 - Energienachweis für Klimageräte im Kanton Zürich
Achten Sie bei einer Klimaanlage auf den COP, EER oder die Energieeffizienzklasse. Denn damit sparen Sie nicht nur Energiekosten, sondern Sie stellen auch sicher, dass Ihre Bewilligung in Zürich genehmigt wird.
Fragen Sie auf ihrer Gemeinde nach den Anforderungen der zu bewilligenden Klimaanlage. Diese werden in folgende Kategorien unterteilt.
- Mobile Klimageräte mit Abluftschlauch
- Mobiles Split-Klimagerät
- Split-Klimaanlage
- VRF / VRV Klimaanlage
- Klimaanlage mit Kaltwasser
- Lüftungsanlage
- Kälteanlagen (Grossysteme)
Folgende Informationen benötigen Sie zum ausfüllen dieser Bewilligung:
- Leistung von der Klimaanlage
- Die zu kühlende Fläche
- COP der Klimaanlage
- Bei Kaltwasseranlagen die Kaltwassertemperaturen
Massgebend für die Bewilligung sind die getroffenen Massnahmen, welche im Formular EN-5 auf Seite 2 stehen. Die wichtigsten sind:
- G-Wert
- vorhandener automatischer Sonnenschutz
- Wärmespeicherfähigkeit
- die interne betriebliche Wärmelast
- Aufzeigen der Nutzung der Abwärme
Markieren Sie ebenfalls auf den Grundrissplänen alle Räume mit einem Klimagerät blau. Diese Pläne müssen vom Eigentümer unterzeichnet sein.
Reichen Sie alle Unterlagen mindesten vier Wochen vor Baubeginn beim UGZ (Umwelt- und Gesundheitsschutz Zürich) ein.
Baugesuch der Klimaanlage in Zürich
Die Kriterien, wann ein Baugesuch für ein Klimagerät benötigt wird sind unterschiedlich und sollten immer mit dem zuständigen Amt abgeklärt werden. So gilt beispielsweise für den Kanton Zürich eine generelle Regel. Die Stadt Zürich wie auch die Stadt Winterthur hat aber wieder Ausnahmeregel.
Im Normallfall benötigen Sie ein Baugesuch, wenn Sie ein Klimagerät an der Aussenfassade montieren oder dieses höher als 1.20 Meter ist.
Für die Stadt Winterthur und die Stadt Zürich sind spezielle Baugesuche vorhanden. Für alle weiteren Gemeinden im Kanton Zürich kann dieses Formular verwendet werden: http://www.baugesuche.zh.ch/internet/baudirektion/
Baugesucht für Klimageräte in Winterthur: https://elba.jaxforms.com/formservice/form/ZHWIN/
Nachweis energetischen und schalltechnischen Massnahmen bei Klimaanlagen
Dieses Formular dient als Nachweis über den Energieverbrauch und die Schallentwicklung und muss bei einem Bewilligungsverfahren ebenfalls eingereicht werden.
Benutzen Sie dieses Excel für die Berechnung: Lärmschutznachweis-12-05-2017.xls